Administrative Untersuchung

Die administrative Untersuchung beinhaltet die Überwachung der polizeilichen Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen.

Jede Reklamation oder Beschwerde wird als Hinweis auf eine mögliche Missachtung, eines Mangels oder eines funktionellen Problems gedeutet. Ihre Analyse wird dazu beitragen, die notwendigen Verbesserungen zu ermöglichen.

Die von der IGP durchgeführten administrativen Untersuchungen verfolgen folgende Ziele:

  • Untersuchung der Glaubhaftigkeit der genannten Fakten;
  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und deontologischer Verfügungen;
  • Feststellung jeweiliger Zuständigkeiten;
  • Ermöglichung einer klaren Sicht der Problematik;
  • Formulierung einer Schlussfolgerung und gegebenenfalls, nötiger Empfehlungen um die genannten funktionellen Probleme zu beheben.

Die IGP informiert die zuständigen Behörden über die festgestellten individuellen Missachtungen und/oder Verwaltungsmissstände.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die administrativen Untersuchungen nicht als Ziel haben einen oder mehrere Polizisten zu bestrafen, diese Aufgabe unterliegt den hierarchischen Vorgesetzten. Es geht vielmehr darum, die Ursachen der Missachtung festzustellen und Empfehlungen zu formulieren, um Abhilfe zu schaffen und Verbesserungen zu ermöglichen.

Wenn sich doch herausstellen sollte, dass die Missachtung einen strafrechtlichen Charakter hat, wird dies den zuständigen Behörden nach Artikel 23 des "Code de procédure pénale" übermittelt.

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