ACHTUNG: Alle Vorfälle, welche ein direktes Einschreiten der Polizei erfordern, sind AUF DIREKTEM WEGE der großherzoglichen Polizei zu melden. Die Generalinspektion der Polizei als externes Kontrollorgan kontrolliert AUSSCHLIEßLICH das Funktionieren der Polizei.
Zuständigkeitsbereiche
Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei zu prüfen.
Die IGP unterliegt der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten sowie der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwaltes und der anderen Justizbehörden.
Neuigkeiten
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Tätigkeitsbericht 2025
Der Tätigkeitsbericht 2025 der Generalinspektion der Polizei ist ab sofort in der Rubrik "Publikationen" zum Download verfügbar (auf französich).
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Vereidigung eines Mitglieds des zivilen Personals der Generalinspektion der Polizei
In Anwesenheit von Frau Claudine de la Hamette, Generalinspektorin der Polizei, sowie von Herrn Pascal Jann, Leiter der Abteilung Studien, wurde Herr Paul Milmeister, Mitglied des zivilen Personals der IGP, offiziell vom Minister für Innere Angelegenheite
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Amtsübergabe an der Spitze der Generalinspektion der Polizei
Amtsübergabe zwischen Frau Monique Stirn und Frau Claudine de la Hamette.
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