ACHTUNG: Alle Vorfälle, welche ein direktes Einschreiten der Polizei erfordern, sind AUF DIREKTEM WEGE der großherzoglichen Polizei zu melden. Die Generalinspektion der Polizei als externes Kontrollorgan kontrolliert AUSSCHLIEßLICH das Funktionieren der Polizei.
Zuständigkeitsbereiche
Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei zu prüfen.
Die IGP unterliegt der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten sowie der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwaltes und der anderen Justizbehörden.
Neuigkeiten
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Regierungsumbildung in Bezug auf die Ressorts Verteidigung und innere Sicherheit
Auf Vorschlag des Premierministers organisierte der Großherzog die ministeriellen Zuständigkeiten neu.
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IGP: Die Polizei der Polizei
Artikel von Maximilian RICHARD auf wort.lu Ein Wasserspender surrt leise in der Ecke, daneben sind Stühle aufgereiht. Der schmale, offene Raum dient als Wartesaal für diejenigen, deren Weg in das Bürogebäude der Inspection générale de la police (IGP) in Gasperich...
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Die Generalinspektion der Polizei zieht um
Ab dem 28. Januar 2019 werden die Büros der IGP im 2ten Stock folgender Adresse zu finden sein: 67, rue Verte L-2667 Luxemburg
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