ACHTUNG: Alle Vorfälle, welche ein direktes Einschreiten der Polizei erfordern, sind AUF DIREKTEM WEGE der großherzoglichen Polizei zu melden. Die Generalinspektion der Polizei als externes Kontrollorgan kontrolliert AUSSCHLIEßLICH das Funktionieren der Polizei.

Zuständigkeitsbereiche

Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei zu prüfen.

Die IGP unterliegt der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten sowie der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwaltes und der anderen Justizbehörden.

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