ACHTUNG: Alle Vorfälle, welche ein direktes Einschreiten der Polizei erfordern, sind AUF DIREKTEM WEGE der großherzoglichen Polizei zu melden. Die Generalinspektion der Polizei als externes Kontrollorgan kontrolliert AUSSCHLIEßLICH das Funktionieren der Polizei.
Zuständigkeitsbereiche
Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei zu prüfen.
Die IGP unterliegt der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten sowie der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwaltes und der anderen Justizbehörden.
Neuigkeiten
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Besuch der Kommission für innere Angelegenheiten bei der Generalinspektion der Polizei
Am 30. September 2026 empfingen Frau Claudine de la Hamette, Generalinspektor der Polizei, und Herr Patrick Even, stellvertretender Generalinspektor, eine Delegation der Kommission für innere Angelegenheiten der Abgeordnetenkammer.
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Änderung der Öffnungszeiten
Ab dem 1. Juli 2026 ist die IGP für den Publikumsverkehr von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Nachmittag erfolgt der Empfang ausschließlich nach Terminvereinbarung von 14:00 bis 16:00 Uhr.
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Tätigkeitsbericht 2025
Der Tätigkeitsbericht 2025 der Generalinspektion der Polizei ist ab sofort in der Rubrik "Publikationen" zum Download verfügbar (auf französich).
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