Die IGP

Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei gemäß den Bestimmungen des Gesetzes des 18. Juli 2018 über die Generalinspektion der Polizei.

Ihr allgemeiner Auftrag ist die Kontrolle des Funktionierens der Polizei.  

Die IGP unterliegt der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten sowie der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwaltes und der anderen Justizbehörden.

Die Mitarbeiter achten bei der Ausführung ihrer Aufgaben die in der IGP-Charta festgelegten Werte zu respektieren:

  • Unabhängigkeit gegenüber der Polizei;
  • Objektivität in ihrem Handeln, ihren Beurteilungen und ihrer Ausdrucksweise;
  • Transparenz in ihrem Handeln;
  • Integrität.

Als Akteur der inneren Sicherheit zielt die IGP darauf ab das Vertrauen der Bürger in die Polizei zu verstärken, die Achtung der Menschenrechte, der Gesetze, sowie der ethischen und deontologischen Grundsätze zu fördern, mit der Qualität und Effizienz der Polizeiarbeit als Schwerpunkt.

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