Qualitätskontrolle

Gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die Generalinspektion der Polizei, führt die IGP, auf Anfrage des zuständigen Ministers, des Justizministers oder des Generalstaatsanwalts, Studien und Audits durch. 

Es handelt sich um eine Kontrollmission in der die Wirksamkeit und die Effizienz der Polizeiarbeit analysiert und die Qualität des Dienstes am Bürger geprüft wird.

Ziel der Qualitätskontrolle ist es die beauftragende Behörde unter anderem über folgende Elemente zu informieren:

  • der Zustand der administrativen und operationellen Abläufe und ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen, regulatorischen und internen Normen;
  • die Qualität der polizeilichen Operationen und ihre Konformität zu den angestrebten Zielen;
  • die Bestrebungen im Bereich der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Effizienz.

Es ist die Aufgabe des zuständigen Ministers darüber zu entscheiden, welche Priorität die IGP ihren Studien, Stellungnahmen und Audits entgegenbringen soll.

Die Vorgehensweise eines Audits beinhaltet fünf Phasen (Auslösung, Studie, „Felduntersuchung“, Schlussfolgerung und Nachverfolgung) und entspricht der Methode des « Institut français de l’audit et du contrôle internes » (IFACI), wo die Auditoren der IGP an verschiedenen Ausbildungen teilnehmen.

Das Verfahren, das im Falle einer Studie angewandt wird, ist auf sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden aufgebaut.

Bei der Ausführung der Studien und Audits kann die IGP auf die volle Zusammenarbeit der Polizei zählen, die ihr sofort alle angeforderten Informationen zukommen lässt. Die jeweiligen Sachberichte sind an den zuständigen Minister gerichtet und, falls sie auf eine Anfrage des Justizministers oder der Staatsanwaltschaft zurückgehen, auch an diese Autoritäten. 

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