Beratung und Weiterbildung

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 antwortet die IGP auf jeder Anfrage nach einer Stellungnahme durch den zuständigen Minister, des Justizministers und des Generalstaatsanwalts. Sie formuliert gegenüber ihrem Minister jede Stellungnahme, Vorschlag und Empfehlung über die Aktivitäten die Organisation und das Management der Polizei die sie für nützlich hält.

Die IGP beteiligt sich auch an der Ausbildung von Polizeiangehörigen in den Bereichen Menschenrechte und Polizeiethik.