Disziplinarverfahren

Gemäß dem Gesetz des 18. Juli 2018 bezüglich des Disziplinarstatuts des Personals des polizeilichen Kaders der Polizei, ist die IGP verantwortlich für die Ausführung der Disziplinarverfahren.

Es handelt sich um eine neue Kompetenz, denn vor dem 1. August 2018 wurden die Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Polizei intern von der Polizei geführt. Aktuell und zukünftig liegt es also an der IGP die vom Generaldirektor der Polizei initiierten Verfahren auszuführen.  

Zu diesem Zweck wurde eine Abteilung "Disziplinarverfahren" eingerichtet.

 

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