Internes Organigramm

Die IGP besteht aus vier verschiedenen Abteilungen:

  • Die Abteilung "administrative Untersuchungen und Strafermittlungen", das damit beauftragt ist die administrativen Untersuchungen und die Strafermittlungen durchzuführen;
  • Die Abteilung "Kontrollen und Audits" die Stellungnahmen, Audits und die Weiterverfolgung von Polizeientscheidungen durchführt. Sie ist aber auch für thematische Kontrollen zuständig, wie die Kontrollen der Polizeizellen, der Missionen zur Beibehaltung der Ordnung und der Maßnahmen der administrativen Polizei;
  • Die Abteilung der "Studien", die neben den Studien auch einen jährlichen ausführlichen Bericht verfasst der an den Minister gewandt ist und in dem die Befunde und die Empfehlungen der IGP des ganzen Jahres bezüglich der verschiedenen Aktivitätsfelder festgehalten sind.
  • Die Abteilung der "Disziplinarverfahren", die Untersuchungen in den Disziplinarangelegenheiten durchführt die vom Polizeidirektor initiiert wurden.

Sie verfügt außerdem noch über einen internen Dienst "Verwaltung", einen Dienst "Ausbildung" und einen juristischen Dienst. 

 

 

 

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