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Legalitätskontrolle
Die Legalitätskontrolle ist im Artikel 74 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 vorgesehen. Im Rahmen dieser Aufgabe achtet die IGP auf die Ausführung der Gesetze und Verordnungen und leitet Missachtungen an die zuständigen Behörden weiter. In diesem Bereich besitzt die
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Administrative Untersuchung
Die administrative Untersuchung beinhaltet die Überwachung der polizeilichen Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Jede Reklamation oder Beschwerde wird als Hinweis auf eine mögliche Missachtung, eines Mangels oder eines funktionellen Problems gedeutet. Ihre Analyse wird dazu beitragen, die notwendigen Verbesserungen zu
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Strafermittlungen
Den gesetzlichen Verweis auf diese Mission befindet sich im Artikel 76 des Gesetzes von 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei. Die IGP führt Strafermittlungen auf Anweisungen der gerichtlichen Behörden durch betreffend Straftaten die durch Mitglieder der Polizei
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Beratung und Weiterbildung
Gemäß Artikel 77 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 informiert der Generaldirektor der Polizei die IGP über jede vorgeschlagene gesetzliche oder regulatorische Bestimmung in Bezug auf das Statut des Polizeipersonals, die er dem Minister mitteilt oder betreffend welcher er eine Stellungnahme
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Die IGP
Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei
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Vorgeschichte
Die Generalinspektion der Polizei wurde im Jahr 2000 in Folge der Zusammenlegung der großherzoglichen Gendarmerie und der früheren Polizei zu einem einzigen Organ der Ordnungskräfte geschaffen. Bevor das Gesetz vom 31. März 1999 in Kraft trat, konnte der Minister zuständig
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Organigramm
Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei. Sie wurde 2000 nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei ins Leben gerufen, um den Tätigkeitsbereich der Polizei
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Allgemeines Organigramm
L’Inspection générale de la police est instituée en vertu des dispositions prévues à la loi du 31 mai 1999 sur la Police et l’Inspection générale de la police pour contrôler le fonctionnement de la Police.
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Internes Organigramm
L’Inspection générale de la police comprend trois départements.
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Gesetzgebung
(Auf Französisch) Constitution du Grand-Duché de Luxembourg (PDF) Code de procédure pénale Code de procédure militaire (loi du 31 décembre 1981 concernant la refonte de ce code) Loi modifiée du 18 juillet 2018 sur l'Inspection générale de la police...
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Vorgänge
Réclamer ou porter plainte contre la Police Si vous n'êtes pas satisfait du service que la Police ou un policier vous a fourni, vous pouvez formuler une réclamation (contexte administratif) ou une plainte (contexte pénal) à l’adresse de l...
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Qualitätskontrolle
Gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die Generalinspektion, führt die IGP, auf Anfrage des zuständigen Ministers, des Justizministers oder des Generalstaatsanwalts, Studien und Audits durch. Es handelt sich um eine Kontrollmission in
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Zuständigkeitsbereiche
Aufträge Der allgemeine Auftrag der Generalinspektion der Polizei (IGP) besteht in der Funktionsüberprüfung der großherzoglichen Polizei. Dieser Auftrag, der im Artikel 3 des Gesetzes über die Generalinspektion der Polizei verankert ist, kann in drei große Bereiche unterteilt werden: die Legalitätskontrolle
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