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Nachrichten
Eine neue gesetzliche Basis für die Generalinspektion der Polizei Am 1. August 2018 tritt das Gesetz über die Generalinspektion der Polizei (IGP) vom
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Generalinspektion der Polizei // Die Luxemburger Regierung
Zuständiges Ministerium Ministerium für innere Sicherheit Minister François Bausch Henri Kox
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Kontakt
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Support
Allgemeine rechtliche Aspekte
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Legalitätskontrolle
Die Legalitätskontrolle ist im Artikel 74 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 vorgesehen. Im Rahmen dieser Aufgabe achtet die IGP auf die Ausführung der Gesetze und Verordnungen und leitet Missachtungen an die zuständigen Behörden weiter. In diesem Bereich besitzt die
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Administrative Untersuchung
Die administrative Untersuchung beinhaltet die Überwachung der polizeilichen Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Jede Reklamation oder Beschwerde wird als Hinweis auf eine mögliche Missachtung, eines Mangels oder eines funktionellen Problems gedeutet. Ihre Analyse wird dazu beitragen, die notwendigen Verbesserungen zu
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Strafermittlungen
Den gesetzlichen Verweis auf diese Mission befindet sich im Artikel 76 des Gesetzes von 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei. Die IGP führt Strafermittlungen auf Anweisungen der gerichtlichen Behörden durch betreffend Straftaten die durch Mitglieder der Polizei
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Beratung und Weiterbildung
Gemäß Artikel 77 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 informiert der Generaldirektor der Polizei die IGP über jede vorgeschlagene gesetzliche oder regulatorische Bestimmung in Bezug auf das Statut des Polizeipersonals, die er dem Minister mitteilt oder betreffend welcher er eine Stellungnahme