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  1. Eine neue gesetzliche Basis für die Generalinspektion der Polizei Am 1. August 2018 tritt das Gesetz über die Generalinspektion der Polizei (IGP) vom

  2. [*] Pflichtfelder Persönlichen Daten Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen. Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert. Die Empfänger Ihrer Daten sind die

  3. Allgemeine rechtliche Aspekte

  4. Die Legalitätskontrolle ist im Artikel 74 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 vorgesehen. Im Rahmen dieser Aufgabe achtet die IGP auf die Ausführung der Gesetze und Verordnungen und leitet Missachtungen an die zuständigen Behörden weiter. In diesem Bereich besitzt die

  5. Die administrative Untersuchung beinhaltet die Überwachung der polizeilichen Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Jede Reklamation oder Beschwerde wird als Hinweis auf eine mögliche Missachtung, eines Mangels oder eines funktionellen Problems gedeutet. Ihre Analyse wird dazu beitragen, die notwendigen Verbesserungen zu

  6. Den gesetzlichen Verweis auf diese Mission befindet sich im Artikel 76 des Gesetzes von 1999 über die Polizei und die Generalinspektion der Polizei. Die IGP führt Strafermittlungen auf Anweisungen der gerichtlichen Behörden durch betreffend Straftaten die durch Mitglieder der Polizei

  7. Gemäß Artikel 77 des Gesetzes vom 31. Mai 1999 informiert der Generaldirektor der Polizei die IGP über jede vorgeschlagene gesetzliche oder regulatorische Bestimmung in Bezug auf das Statut des Polizeipersonals, die er dem Minister mitteilt oder betreffend welcher er eine Stellungnahme

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